Laura Stellbrink, Vorsitzende der sächsischen SPD-Frauen, führt zum Aktionstag „150 Jahre Widerstand gegen Paragraph 218 – Es reicht!“ am 15. Mai 2021 aus:
„Seit 150 Jahren handelt es sich beim Schwangerschaftsabbruch um eine Straftat. Wir begehen in diesem Jahr damit ein bitteres Jubiläum, denn der Paragraph 218 steht dem Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper entgegen. Wir sagen: Schluss damit, denn Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht!”, erklärt Stellbrink.
„Schwangere müssen selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden können. Es ist ein Unding, dass der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert und lediglich unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Wir fordern mit Nachdruck die Abschaffung der Paragraphen 218 und 219a. Bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche muss der Abbruch einer Schwangerschaft wohnortnah sowie kosten- und bedingungslos möglich sein. Dafür müssen Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches getroffen werden”, betont Stellbrink.
„Wenn sich eine Frau für einen Abbruch entscheidet, muss sie die nötige Unterstützung bekommen. Der Abbruch ist ein Grundrecht. Die Entscheidung darüber liegt bei der Frau, ihr dürfen keine bürokratischen oder juristischen Hürden in den Weg gelegt werden”, so Stellbrink.
Hintergrund: Der Aktionstag ist Teil der diesjährigen Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen Paragraph 218 – Es reicht!“, die das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung gemeinsam mit vielen Aktivist*innen und Partnerorganisationen durchführt. 120 Organisationen, darunter die Frauen in der SPD (ASF) und die Jusos, fordern gemeinsam, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss. In über 30 Städten setzen Aktivist*innen und Organisationen am 15. Mai ein Zeichen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Mehr dazu unter https://wegmit218.de/