Der Thüringer Landtag beschloss vor einem Jahr eine Änderung des Landeswahlgesetzes, die eine geschlechterparitätische Quotierung der Landeswahllisten vorsah. Dieses Paritätsgesetz wurde heute für nichtig erklärt. Ein Rückschlag, der das Ziel nicht weniger wichtig macht: Derzeit sind Frauen in den Parlamenten nicht angemessen repräsentiert. Das muss sich ändern. Im sächsischen Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, dass wir eine breite juristische und gesellschaftliche Debatte über mögliche verfassungskonforme Lösungen führen wollen. Hierfür wird eine Fachkommission
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