365 Tage im Jahr – SPD-Frauen fordern Recht auf Gewaltschutz  

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Sachsen (ASF Sachsen) nimmt den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 zum Anlass, um auf die Defizite beim Gewaltschutz aufmerksam zu machen und für ein Recht auf Gewaltschutz zu werben. Das Recht muss im sächsischen Gleichstellungsgesetz verankert werden, so die SPD-Frauen.

Dazu Laura Stellbrink, Landesvorsitzende der ASF Sachsen: „Schutz und Beratung hängen maßgeblich vom Willen der Landkreise und kreisfreien Städte ab, Angebote und Einrichtungen zu finanzieren. Noch immer gibt es daher Landkreise in Sachsen, in denen von Gewalt betroffene Frauen nicht ausreichend geschützt werden. Teilweise weil nicht genügend Schutzplätze vorhanden sind, oder aber – wie im Erzgebirgskreis – weil die fachlichen und personellen Standards nicht erfüllt werden. Von einem flächendeckenden Gewaltschutz kann in Sachsen keine Rede sein.”

 „Wir sagen: Schluss damit! Der Schutz von Frauen und Kindern darf nicht länger davon abhängen, ob Schutzeinrichtungen in der Fläche gewünscht sind. Der Gewaltschutz muss zu einer zentralen Aufgabe des Freistaates werden. Das ist nur möglich, wenn ein Recht auf Gewaltschutz verankert wird. Dieser Rechtsanspruch gehört in das sächsische Gleichstellungsgesetz, welches zeitnah auf den Weg gebracht werden muss. Das alte Frauenförderungsgesetz hat nunmehr fast 30 Jahre auf dem Buckel: Zeit wird es, und das darf nicht wieder am fehlenden Willen der CDU scheitern,” führt Laura Stellbrink aus.

„Wo Landkreise und kreisfreie Städte ihrer Aufgabe nicht nachkommen, sollte der Freistaat einschreiten können. Daher wirken wir darauf hin, dass die Aufgabe zu einer Pflicht wird. Der Handlungsbedarf ist nach wie vor groß, auch wenn es in den vergangenen Jahren mit der damaligen Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) wichtige Verbesserungen gab. Im Referentenentwurf des Landesgleichstellungsgesetzes, der noch von Petra Köpping initiiert und breit diskutiert wurde, war solch ein Rechtsanspruch formuliert. Die 2018 ratifizierte Istanbul-Konvention ist als bundesgesetzliche Regelung zwingend umzusetzen, daher muss es einen Rechtsanspruch auf Gewaltschutz geben. Dieser sollte im kommenden Gleichstellungsgesetz verankert sein,” so Stellbrink abschließend.